Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KKM Kälte-Klima-Meixner, Inhaber Fabian Meixner
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb KKM Kälte-Klima-Meixner (im folgenden KKM genannt), vertreten durch den Inhaber, Herr Fabian Meixner, Heibauerweg 18, 45327 Essen, e-mail: info@klima-meixner.de und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei KKM, stellen lediglich ein Angebot an KKM zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch KKM.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
1.3 Die Annahme erfolgt durch KKM mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
1.4 Eigentums- und Urheberrechte an allen Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen etc. behalten wir uns ausdrücklich vor. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen diese weder Dritten zugänglich gemacht, noch zu anderen als den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, sind sämtliche für den Kunden erstellten Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben
1.5 Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen kann KKM eine angemessene Vergütung erheben, sollte deren Erstellung besonders kosten- bzw. arbeitsintensiv sein oder war, wenn ein Vertrag insoweit nicht zustande kommt.
2. Lieferung
2.1 Liefer- und Leistungsfristen werden individuell vereinbart oder von uns in der Auftragsbestätigung angegeben. Ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle muss gewährleistet sein und eine evtl. vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen.
2.2 KKM liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2.3 Die Firma KKM ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
2.4 Sofern wir verbindliche Liefer- und Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Unsere gesetzl. Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzl. Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleiben insoweit gesetzl. Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden.
2.5 Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von KKM die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von KKM. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde KKM unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Montage und Betriebnahme
3.1 Bei Lieferungen mit Montage und/oder Inbetriebnahme hat der Kunde rechtzeitig und auf seine Kosten die für die von uns durchzuführenden Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall hat der Kunde insbesondere Sorge zu tragen, dass:
3.1.1 Anfahrwege und Montageplatz geebnet, tragfähig, befestigt und geräumt sind,
3.1.2 Maurer-, Zimmer- und sonstige Vorarbeiten , insbesondere gem. Vereinbarung die erforderlichen Elektroinstallationen soweit fortgeschritten sind, dass wir unsere Arbeiten unverzüglich beginnen und ohne Unterbrechung durchführen können,
3.1.3 am Montageort sämtliche erforderlichen Anschlüsse vorhanden und ausreichende Heizung und Beleuchtung gewährleistet sind,
3.1.4 sich ggf. die für eine Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und die zur Montage und/oder Inbetriebnahme erforderlichen Einrichtungen wie Feldschmieden und Hebevorrichtungen sowie sonstige erforderliche Materialien wie Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmittel, Schmiermittel, Brennstoffe, Kühlwasser etc. in ausreichender Menge und Anzahl vorhanden sind,
3.1.5 ausreichend große, trockene und verschließbare Räume für die Aufbewahrung von Anlagenteilen, Werkzeugen und Material sowie angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
3.1.6 Verzögert sich die Montage und/oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle, die wir nicht zu vertreten haben, so hat uns der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Insoweit entstehende Wartezeiten hat der Kunde in angemessenem Umfang zu vergüten.
3.1.7 Der Kunde hat unseren Mitarbeitern und sonstigen von uns beauftragten Personen täglich die geleistete Arbeitszeit zu bescheinigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so werden der Abrechnung unsere Aufzeichnungen zugrunde gelegt.
4. Kosten
4.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
4.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
4.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
4.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des eparaturauftrages umfasst waren.
4.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand.
4.5 Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
5. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Fa. KKM unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von KKM Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von KKM für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit KKM nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die KKM dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
7.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
7.3Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von KKM Kälte-Klima-Meixner.
7.4 Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise ab Lager bzw. unsere zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundenverrechnungssätze, jeweils zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Montage- und Inbetriebnahmearbeiten sowie sonstige Leistungen werden nach den angefallenen Stunden und dem verwendeten Material abgerechnet, Reisezeit und Wartezeit gelten dabei als Arbeitszeit. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Essen. Daneben sind wir allerdings berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
8.2 Hiermit setzen wir den Kunden davon in Kenntnis, dass wir seine Daten EDV-mäßig speichern und verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und derjenigen des Vertrages nicht berührt.